Zollrecht aktuell - Lieferantenerklärung

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Wie Sie mit einer vorschriftsmäßigen Lieferantenerklärung deutlich Zollgebühren sparen!

Der Gratis-Leitfaden „Lieferantenerklärung“ enthüllt:

  • wie Sie als Importeur Ihren Rechtsanspruch auf eine sol­che Erklärung des Lieferanten durchsetzen
  • wie Sie selbst eine 100%ig korrekte Lieferantenerklärung ausstellen, wenn Ihr Kunde Sie darum bittet
  • wie Sie das Ausstellen als auch das Verwenden einer einer falschen Erklärung vermeiden
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Vergünstigungen noch im Nachhinein sichern: Kennen Sie DIESE Möglichkeiten der Lieferantenerklärung?

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn es um Wirtschaftlichkeit innerhalb der Supply Chain geht, ist die Lieferantenerklärung (LE) eine enorme Hilfe: Mit ihr als Grundlage lassen sich über Präferenznachweise je nach Bestim­mungs­land attraktive Zollvergünstigungen erzielen – nicht sel­ten wird für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sogar ein Präferenzzollsatz von 0 % gewährt!

Viele Exportverantwortliche nutzen das Kosteneinsparpotenzial, das dem Instrument LE innewohnt, aber nicht voll aus. Grund: Sie wissen nicht über alle Möglichkeiten Bescheid.

Wussten Sie zum Beispiel, dass …

  • … die Frist für die Gültigkeitsdauer einer Lieferantenerklärung nicht zwingend mit dem Ausstellungsdatum beginnen muss?
  • … Lieferantenerklärungen auch rückwirkend ausgestellt werden können, und zwar für bis zu 12 Monate?
  • … auch ein Vordatieren möglich ist? Das Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer darf dabei bis zu 6 Monate in der Zukunft liegen.
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Julianna Straib-Lorenz, Chefredakteurin von „Zollrecht Aktuell“

Falls Sie also die Erklärungen Ihrer Lieferanten aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig neu beantragt haben, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie nun nicht mehr in den Genuss der Präferenzbegünstigungen kommen können.

Wenn Sie das nicht gewusst haben – oder wenn Sie sich nicht so recht sicher waren –, sollten Sie JETZT SOFORT den von mir erstellten Leitfaden Lieferantenerklärung anfordern. Darin erläutere ich Ihnen nicht nur alle rechtlichen Gegebenheiten zum Thema LE, sondern gebe Ihnen auch noch viele nützliche Tipps aus meiner persönlichen Erfahrung.

Ihre Extras: Bleiben Sie in Sachen Zollrecht immer topaktuell informiert

Sie wissen es selbst am allerbesten: Die tägliche Zollabwicklung kann eine große Herausforderung für Ihr Unternehmen, aber auch für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sein.

Indem Sie auf den Button klicken, sichern Sie sich jetzt den Leitfaden Lieferantenerklärung, eine Testausgabe von Zollrecht Aktuell zum Kennenlernen sowie den Zugang zum Onlinebereich von „Zollrecht Aktuell“ auf www.zolex.de

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Diese aktuellen Themen lesen Sie in ZOLLRECHT AKTUELL:

Der Informationsdienst ist für alle, die beruflich mit den Themen Export und Zoll befasst sind, Gold wert. Warum? Weil er nicht nur News liefert, sondern auch nützliche Arbeitshilfen (wie z. B. Checklisten), Kostenspartipps und Ratschläge zur Lösung von branchentypischen Problemen.

ZOLLRECHT AKTUELL liefert Ihnen jede Woche:

  • Wie Sie Ihr Zoll-Know-how als Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen einsetzen! Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Export-Strategie.
  • Mit welchem Verfahren Sie von niedrigen Lohnkosten in Drittstaaten profitieren und gleichzeitig Abgaben sparen.
  • Wie Sie Ihre Zollabteilung auf eine Prüfung vorbereiten, Schwachstellen finden und sie beseitigen.
  • Welche aktuellen Zusatzzölle Sie unbedingt beachten müssen, um Fehler und Fehlkalkulationen zu vermeiden.
  • Wie Sie Fehler beim Ausstellen von Präferenznachweisen auf jeden Fall vermeiden, und Sie und Ihre Kunden sich über vergünstigte Zölle freuen können
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Ihnen ist noch etwas unklar? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQs):

Was muss ich tun, um mir Zollrecht Aktuell wie vorgeschlagen alle 2 Wochen zu sichern?

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Nachdem Sie Ihre Anforderung abgeschickt haben – nichts weiter. Nach Ablauf von 14 Tagen erhalten Sie dann alle 2 Wochen Ihre Ausgabe von Zollrecht Aktuell.

Wenn mir die Testausgabe nicht gefällt – was dann?

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Falls Sie nach der Lektüre der Testausgabe nicht von Zollrecht Aktuell überzeugt sind, haben Sie 14 Tage Zeit, um der Redaktion mitzuteilen, dass Sie den Dienst nicht weiter beziehen wollen. Das können Sie entweder schriftlich erledigen (senden Sie einfach eine formlose Mail an redaktion@zolex.de oder mündlich am Telefon (unter 0228 9550-160). Für die Zusendung der Testausgabe brauchen Sie dann auch im Nachhinein nichts zu bezahlen.

Wie lange erhalte ich Zollrecht Aktuell?

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Sie erhalten Zollrecht Aktuell dauerhaft – so lange, bis Sie sie den Bezug aufkündigen (was regel­mäßig zum Ende eines Bezugsjahres möglich ist).

Aktuelle Informationen alle 2 Wochen, schön und gut – aber was, wenn sich einmal etwas ereignet, was für mich schon am nächsten Tag Konsequenzen haben kann?

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Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt: Manchmal ändert sich die Sach- bzw. Rechtslage sehr kurzfristig. In einem solchen Fall – d. h., wenn sich eine wichtige Änderung für Exporttreibende ergibt, die schnelles Reagieren erfordert – informiert Zollrecht Aktuell Sie auch außer der Reihe (auch vor der nächsten Ausgabe).

Was mache ich, wenn ein Zollrecht Aktuell-Inhalt für mich Fragen aufwirft?

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Wenn Sie zu einer Zollrecht Aktuell-Ausgabe Rückfragen haben, können Sie diese per Mail an die Redaktion stellen (Mail-Adresse: redaktion@zolex.de).

Sind der Leitfaden und die Testausgabe wirklich völlig gratis? Wo ist der Haken?

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Ja, sowohl der Leitfaden als auch die Testausgabe sind wirklich völlig gratis. Kein Haken. Wenn Sie Zollrecht Aktuell nicht mehr beziehen möchten und der Redaktion dies innerhalb der 14-tägigen Testfrist mitteilen, entstehen Ihnen für den Erhalt der beiden Dokumente keinerlei Kosten.

Unsere zufriedenen Kunden

Schwierige Themen einfach erklärt

Ich finde die Zeitschriften sehr gut! Schwierige Themen sind super und einfach erklärt. Man bekommt einen guten Überblick über die aktuellen Themen und Änderungen. Die Checklisten sind sehr praktisch und das Design sorgt für Freude am Lesen. [...]

Nancy Obeng aus Berlin

Informativ und verständlich

Ihre Ausgaben sind sehr informativ. Sie fassen aktuelle und relevanten Themen und Zollrechtliche Änderungen kompakt und verständlich zusammen. Somit sind wir immer bestens über alle releveanten Dinge informiert, worüber wir sonst nicht erfahren würden. [...]

Cynthia Joerger aus Titisee-Neustadt

Auch für Nicht-Experten verständlich

Ich beziehe Informationen zu Zoll und Exportkontrolle und bin begeistert, weil ich die Informationen meistens vor allen anderen habe und auch für meinen täglichen Bedarf sehr gut umsetzen kann. Es sind sehr viele Anregungen und Erläuterungen in den Informationen, [...]

Gisela Winkler aus Gorxheimertal

Machen Sie am besten gleich Nägel mit Köpfen und testen Sie JETZT Zollrecht Aktuell! Sie halten sich damit alles offen, schließen keine unwiderrufliche Bezugsvereinbarung ab und müssen für den Test auch nichts bezahlen, Sie können aber trotzdem direkt von den Vorzügen des Informationsdienstes profitieren. Da gibt es doch nicht viel zu überlegen.

Mit besten Grüßen

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Julianna Straib-Lorenz,
Chefredakteurin von Zollrecht Aktuell

Ja, ich mache Nägel mit Köpfen und teste Zollrecht Aktuell. Dazu erhalte ich als Geschenk den Leitfaden Lieferanten­er­klä­rung in PDF-Form, den ich sofort nutzen kann.

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